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   LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03   

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https://dejure.org/2003,4798
LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03 (https://dejure.org/2003,4798)
LAG Köln, Entscheidung vom 01.10.2003 - 7 Sa 623/03 (https://dejure.org/2003,4798)
LAG Köln, Entscheidung vom 01. Oktober 2003 - 7 Sa 623/03 (https://dejure.org/2003,4798)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Auszubildender, Anschluss-Arbeitsverhältnis, personenbedingte Gründe

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 18 TV Beschäftigungsbrücke in der Metall- und Elektroindustrie NRW, § 1 KSchG, § 315 BGB, § 75 BetrVG, § 308 ZPO
    Auszubildender, Anschluss-Arbeitsverhältnis, personenbedingte Gründe

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tarifvertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur befristeten Übernahme eines Auszubildenden nach Beendigung des Ausbildungsverhältnisses; Ausbildung zum Beruf des IT-System-Elektronikers; Anwendung des "Tarifvertrages zur Beschäftigungsbrücke in der Metallindustrie ...

  • Judicialis

    TV § 8; ; TV § 8 Abs. 1; ; TV § 8 Nr. 1; ; TV § 8 Nr. 2; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; ZPO § 308; ; ArbGG § 66 Abs. 1; ; ArbGG § 67 Abs. 3; ; ArbGG § 67 Abs. 4; ; BGB § 315; ; BetrVG § 75

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Übernahme in vollzeitige Anschlussbeschäftigung in ausbildungsbezogenem Tätigkeitsfeld - Auszubildender; Anschluss-Arbeitsverhältnis; personenbedingte Gründe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03
    Wie das Arbeitsgericht im Anschluss an die BAG-Rechtsprechung (NZA 1998, 775 ff.; NZA 1998, 778 ff.)seiner Entscheidung zutreffend zugrundegelegt hat, besteht einer der Zwecke des § 8 Abs. 1 TV Beschäftigungsbrücke darin, dem ehemaligen Auszubildenden durch das Anschlussarbeitsverhältnis für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitslosengeld zu verschaffen.

    Auch wenn das Übernahmearbeitsverhältnis des § 8 Nr. 1 TV Beschäftigungsbrücke nach der Rechtsprechung des BAG nur exakt für die auf den Tag der Abschlussprüfung folgenden zwölf Kalendermonate beansprucht werden kann und danach nur noch ein Anspruch auf Entschädigung in Geld in Frage kommt (BAG NZA 1998, 778), war die Erfüllung des dem Kläger nach § 8 Nr. 1 TV Beschäftigungsbrücke zustehenden Anspruchs im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht noch möglich.

  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 298/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis aufgrund Tarifvertrags zur

    Auszug aus LAG Köln, 01.10.2003 - 7 Sa 623/03
    Wie das Arbeitsgericht im Anschluss an die BAG-Rechtsprechung (NZA 1998, 775 ff.; NZA 1998, 778 ff.)seiner Entscheidung zutreffend zugrundegelegt hat, besteht einer der Zwecke des § 8 Abs. 1 TV Beschäftigungsbrücke darin, dem ehemaligen Auszubildenden durch das Anschlussarbeitsverhältnis für den Fall einer späteren Arbeitslosigkeit ein höheres Arbeitslosengeld zu verschaffen.
  • LAG Köln, 18.01.2011 - 12 Sa 646/10

    Tarifliches Anschlussarbeitsverhältnis für Auszubildende; unbegründete Klage auf

    Personenbedingte Gründe im Sinne der tariflichen Regelung sind alle Gründe, die aus der Sphäre des Auszubildenden stammen, einschließlich auch verhaltensbedingter Gründe (BAG vom 14.10.1997 - 7 AZR 811/96 - Rdnr. 28 zitiert nach Juris; LAG Köln vom 01.03.2003 - 7 Sa 623/03 - zitiert nach Juris; LAG Köln vom 23.11.2009 - 4 Ta 350/09 - Rdnr. 7 zitiert nach Juris).

    Für das Vorliegen entgegenstehender personenbedingter Gründe ist die Beklagte darlegungs- und beweispflichtig (BAG vom 14.10.1997- 7 AZR 811/96 - Rdnr. 30 zitiert nach Juris; LAG Köln vom 01.03.2003 - 7 Sa 623/03- Rdnr. 53 zitiert nach Juris).

  • ArbG Köln, 07.04.2010 - 9 Ca 8914/08

    Übernahme eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis i.R.e.

    Der Begriff der "personenbedingten Gründe" ist nicht wie in § 1 KSchG zu verstehen, sondern erfasst alle Gründe, die aus der Sphäre des Auszubildenden stammen einschließlich "verhaltensbedingter" Gründe (vgl. BAG v. 14.10.1997 - 7 AZR 298/96; v. 6.7.2006 - 2 AZR 587/05; LAG Köln v. 1.10.2003 - 7 Sa 623/03).

    Anders als im Kündigungsschutzstreit und - nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln (LAG Köln v. 1.10.2003 - 7 Sa 623/03) - im Streit über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund § 8 Ziffer 1 TV BB kommt es im Schadensersatzprozess nicht darauf an, ob sich die durch die Fehlzeiten indizierte Prognose aufgrund näherer Einlassungen der Auszubildenden relativiert.

  • LAG Köln, 23.11.2009 - 4 Ta 350/09

    Einstweilige Verfügung, Beschäftigung

    "Personenbedingte Gründe" ist ein weiterer Begriff als der in § 1 Abs. 2 KSchG, da es hier nicht darum geht, ein Arbeitsverhältnis zu beenden, sondern darum, ob ein Arbeitsverhältnis überhaupt erst begründet werden soll (BAG NZA 1998, 777, 780; LAG Köln 01.10.2003 - 7 Sa 623/03).
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